Auf das "objektiv gesehen schönste Kind" erhebe ich Urheberanspruch. Nachweis: ich bin viel älter und habe das schon bei meiner ersten Tochter behauptet. Und von der hat es übrigens gestimmt.
Die entsprechende Abmahnung und Schadensersatzklage wird gerade ausgearbeitet!
Dafür gebe ich unumwunden zu, dass ich mich mit Säuglingen überhaupt nicht auskenne. Erst viel später ist mir der Bierbusen gewachsen.
Die entsprechende Abmahnung und Schadensersatzklage wird gerade ausgearbeitet!
Dafür gebe ich unumwunden zu, dass ich mich mit Säuglingen überhaupt nicht auskenne. Erst viel später ist mir der Bierbusen gewachsen.
tun sie sich keinen zwang an,