wie fad ist denen?
Sohn schmeißt fremdes Handy zu Boden, Display zerbricht. Mama macht Online-Schadensmeldung bei der Wiener Städtischen, wo Mama Haushalts- und Haftplichtversicherung bezahlt. Seit Jahren. Mit äußerst wenigen Schäden.
Mama kriegt mail 1:
Sehr geehrte Frau xy,
in der gegenständlichen Angelegenheit teilen wir Ihnen höflich mit, dass wir diesen Vorfall unter der oben angeführten Schadennummer bearbeiten. Bitte geben Sie diese bei Anfragen und Mitteilungen an.
In der Sache selbst ersuchen wir vorab um Bekanntgabe, wie alt Ihr Sohn ist. Darüber hinaus ersuchen wir um unpräjudizielle Übermittlung der damaligen Anschaffungsrechnung sowie ein Foto des beschädigten Handys.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Z
Mama antwortet:
Sehr geehrte Frau Z,
ich hab doch ein Foto angehängt? Aber gerne hier nochmals! A. ist 17 Jahre alt und ich hoffe, Herr S. findet die Anschaffungsrechnung ... (deshalb diese Mail auch an ihn cc).
Mit freundlichen Grüßen
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Herr S. schickt Rechnung, Anschaffungskosten und Wiederbeschaffungswert an Frau Z.
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Mama kriegt
Sehr geehrte Frau xy,
vielen Dank für die Übermittlung des Fotos.
In der Sache selbst ersuchen wir höflich um Übermittlung der Anschaffungsrechnung, sobald diese gefunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Z
Mama schickt noch eine Rechnung.
Sehr geehrte Frau Z,
das im Anhang ist die erste Rechnung (= Anschaffungsrechnung) zum Handy - da es sich um ein Tarifhandy handelte, kann man eigentlich nur den Wiederbeschaffungswert angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Mama kriegt
vielen Dank für die Übermittlung der Rechnung.
Ergänzend ersuchen wir höflich um Übermittlung eines Reparaturkostenvoranschlages.
Mit freundlichen Grüßen
Christian H
Mama wundert sich. Und antwortet.
Sehr geehrter Herr H,
Herr S. hat dieses Handy nicht reparieren lassen, sondern ein neues gekauft. Diese Rechnung habe ich bereits an Frau Z. übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Mama kriegt
Sehr geehrter Herr M,
im gegenständlichen Fall ersuchen wir demnach um Übermittlung der Anschaffungsrechnung der beschädigten Sache und erlauben uns gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass wir den Zeitwert der beschädigten Sache bzw. die wirtschaftliche Reparatur, übernehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin L
Mama schreibt zurück, dass auch die Frau L. das alles schon hat.
Sehr geehrte Frau L,
das haben Sie doch alles schon!
1.) Das Handy war ein Tarifhandy - daher gibt es keine Anschaffungsrechnung, sondern nur die erste Rechnung des Betreibers - und da steht drauf: ERSTE Rechnung und es gibt keine andere.
2.) Herr S hat Ihnen den Wiederbeschaffungswert dokumentiert - das waren die 149 Euro.
3.) Herr S hat sich ein billigeres Handy gekauft, die Rechnung betrug 104,7 Euro.
Mit dem Betrag aus Punkt 3 wäre er zufrieden, das ist wohl der Zeitwert, oder?
MFG
Und Mama wartet auf
edit: mail 3 hab ich unterschlagen. das war eine abwesenheitsnotiz.
Mama kriegt mail 1:
Sehr geehrte Frau xy,
in der gegenständlichen Angelegenheit teilen wir Ihnen höflich mit, dass wir diesen Vorfall unter der oben angeführten Schadennummer bearbeiten. Bitte geben Sie diese bei Anfragen und Mitteilungen an.
In der Sache selbst ersuchen wir vorab um Bekanntgabe, wie alt Ihr Sohn ist. Darüber hinaus ersuchen wir um unpräjudizielle Übermittlung der damaligen Anschaffungsrechnung sowie ein Foto des beschädigten Handys.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Z
Mama antwortet:
Sehr geehrte Frau Z,
ich hab doch ein Foto angehängt? Aber gerne hier nochmals! A. ist 17 Jahre alt und ich hoffe, Herr S. findet die Anschaffungsrechnung ... (deshalb diese Mail auch an ihn cc).
Mit freundlichen Grüßen
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Herr S. schickt Rechnung, Anschaffungskosten und Wiederbeschaffungswert an Frau Z.
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Mama kriegt
mail 2
:Sehr geehrte Frau xy,
vielen Dank für die Übermittlung des Fotos.
In der Sache selbst ersuchen wir höflich um Übermittlung der Anschaffungsrechnung, sobald diese gefunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Silvia Z
Mama schickt noch eine Rechnung.
Sehr geehrte Frau Z,
das im Anhang ist die erste Rechnung (= Anschaffungsrechnung) zum Handy - da es sich um ein Tarifhandy handelte, kann man eigentlich nur den Wiederbeschaffungswert angeben.
Mit freundlichen Grüßen
Mama kriegt
mail 4
Sehr geehrte Frau Ing.Mag. Mayer,vielen Dank für die Übermittlung der Rechnung.
Ergänzend ersuchen wir höflich um Übermittlung eines Reparaturkostenvoranschlages.
Mit freundlichen Grüßen
Christian H
Mama wundert sich. Und antwortet.
Sehr geehrter Herr H,
Herr S. hat dieses Handy nicht reparieren lassen, sondern ein neues gekauft. Diese Rechnung habe ich bereits an Frau Z. übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Mama kriegt
mail5
und eine GeschlechtsumwandlungSehr geehrter Herr M,
im gegenständlichen Fall ersuchen wir demnach um Übermittlung der Anschaffungsrechnung der beschädigten Sache und erlauben uns gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass wir den Zeitwert der beschädigten Sache bzw. die wirtschaftliche Reparatur, übernehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin L
Mama schreibt zurück, dass auch die Frau L. das alles schon hat.
Sehr geehrte Frau L,
das haben Sie doch alles schon!
1.) Das Handy war ein Tarifhandy - daher gibt es keine Anschaffungsrechnung, sondern nur die erste Rechnung des Betreibers - und da steht drauf: ERSTE Rechnung und es gibt keine andere.
2.) Herr S hat Ihnen den Wiederbeschaffungswert dokumentiert - das waren die 149 Euro.
3.) Herr S hat sich ein billigeres Handy gekauft, die Rechnung betrug 104,7 Euro.
Mit dem Betrag aus Punkt 3 wäre er zufrieden, das ist wohl der Zeitwert, oder?
MFG
Und Mama wartet auf
mail 6
…edit: mail 3 hab ich unterschlagen. das war eine abwesenheitsnotiz.
la-mamma - 18. Apr, 10:57
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la-mamma - 18. Apr, 11:37
lach
Sehr geehrter Herr M,
vielen Dank für die Information. Wir ersuchen um Bekanntgabe der Bankverbindung des Geschädigten und können wir
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welch ein deutsch! aber immerhin;-)
und die bankverbindung des geschädigten stand schon in der online-meldung. wahrscheinlich ist die grad mit einer postkutsche unterwegs.
vielen Dank für die Information. Wir ersuchen um Bekanntgabe der Bankverbindung des Geschädigten und können wir
ohne nähere Prüfung
den Betrag in der Höhe von € 104,70, zur Anweisung bringen.----
welch ein deutsch! aber immerhin;-)
und die bankverbindung des geschädigten stand schon in der online-meldung. wahrscheinlich ist die grad mit einer postkutsche unterwegs.
david ramirer - 18. Apr, 11:44
wird denn die (offenbar nun dauerhafte) geschlechtsumwandlung extra in rechnung gestellt?
(ich bin ja schon ein wenig verwundert, dass versicherungen in diese richtung diversifizieren...)
:))
(ich bin ja schon ein wenig verwundert, dass versicherungen in diese richtung diversifizieren...)
:))
la-mamma - 18. Apr, 11:57
frau kerstin heißt mit nachnamen übrigens leopold. es könnte aber auch anders herum sein. vielleicht ist er-sie-es deshalb so unsensibel. bei meinem namen wär´s ja eigentlich eindeutiger;-)
Shhhhh - 18. Apr, 15:29
Wahrscheinlich hätte sogar eine Mail ausgereicht, in der der Wert gestanden hätte, der ersetzt werden sollte und die Bankverbindung. Bei solchen Beträgen sind die meisten Versicherungen noch "großzügig".
la-mamma - 18. Apr, 19:29
auch den hab ich mehrmals und von anfang an bekannt gegeben ...
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