wie mach ich das?
eigentlich blogge ich ja eher nix aus der firma. eigentlich sollte man texte auch nicht mit "eigentlich" beginnen. aber das ist einfach zu schön, um nicht zitiert zu werden:
"Es wird darauf hingewiesen, dass jedenfalls das erstmalige Übermitteln des Formulars in Hinkunft grundsätzlich zu unterbleiben hat."
"Es wird darauf hingewiesen, dass jedenfalls das erstmalige Übermitteln des Formulars in Hinkunft grundsätzlich zu unterbleiben hat."
la-mamma - 5. Jan, 18:35
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Klar-a - 5. Jan, 20:30
Ein Rechtsanwalt hat mir gestern auch von einer schönen Formulierung berichtet: Den Fahrer eines Autos das von einer Dachlawine beschädigt wird, trifft eine 100% tige Teilschuld wenn der Hausinhaber mit einer rotweißen Banderole und Schild auf die Dachlawine hingewiesen hat. So...nu wissense beschaid ;-))
la-mamma - 6. Jan, 10:33
alles klar! den hausbesitzer trifft also eine nullprozentige Teilschuld, wenn er den Schnee beschleift!
testsiegerin - 5. Jan, 21:01
ja, dann fangen sie halt einfach mit dem zweiten formular an. rückblickend denke ich, ich hätte das erste mal eigentlich auch auslassen können.
la-mamma - 6. Jan, 10:35
mir scheint, so einfache lösungen gelten nicht! aber den zweiten satz versteh ich: DAS erste mal hätte ich auch auslassen sollen;-)
Sternenstaub - 5. Jan, 23:00
OMG - klingt richtig anstaltig ;)))))
la-mamma - 6. Jan, 10:36
ja, ich freu mich auch schon wahnsinnig auf die volle rückkehr!
katiza - 5. Jan, 23:04
Wehret den Anfängen, Madame Lamamm - das nenn ich mal Verwaltungsreform...
la-mamma - 6. Jan, 10:37
ich glaub, verwaltunsreform ist eigentlich ein oxymoron. außer, dass das geistvolle dran völlig fehlt ...
kittykoma - 6. Jan, 11:24
hüsch und effizient. da könnte man auch das versenden von rechnungen unterlassen und gleich mahnungen losschicken.
la-mamma - 6. Jan, 12:46
also, ich fände aufs erstmalige bezahlen grundsätzlich zu verzichten, wär doch auch ganz praktisch!
testsiegerin - 6. Jan, 12:50
@ lamamma: ich kenne jemanden, der denkt da genau wie du!
la-mamma - 6. Jan, 12:53
du hast meinen exmann ge...?
virtualmono - 7. Jan, 01:59
Bei der Grundsteuer wird das genau so gehandhabt - es gibt keine Rechnung, nur Mahnungen...
Anja-Pia - 6. Jan, 19:17
Gut machst Du das, egal, was es ist! ;-)
la-mamma - 6. Jan, 19:35
oh danke sehr,
aber als mathematikerin bin ich von dieser anweisung einfach überfordert!
Jossele - 6. Jan, 19:19
Den Hinweis finde ich ja grundsätzlich vernünftig, aber das mit dem "Eigentlicht", was "man" ja unterlassen soll, so man am Anfang des Textes steht, warum?
la-mamma - 6. Jan, 19:34
eigentlich mag ich eigentlich ja generell nicht so besonders. so wie aber/auch/ja/sozusagen/gewissermaßen/irgendwie/im prinzip ...
wahrscheinlich hab ich das aus dem power-talking-seminar mitgenommen;-)))
wahrscheinlich hab ich das aus dem power-talking-seminar mitgenommen;-)))
Jossele - 6. Jan, 21:07
Ui, da muss ich in Zukunft aufpassen sozusagen.
pathologe - 6. Jan, 20:30
Übermitteln
Sie einfach eine Kopie des Formulars.
la-mamma - 6. Jan, 20:45
welch pragmatische lösung! allerdings sind unsere kopierer so gut, da wissen sie ja gar nicht mehr, was das original war!
Klar-a - 6. Jan, 21:01
Na das ist doch die Lösung - der gesamte Mittelteil fällt weg. Alles bleibt wie gehabt...und wenn einer fragt...war's eben ne Superkopie und nicht das Original.....;-))))))
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