Der gemeine Alien gibt sich ja mit dem primitiven bipolaren System, Männlein-Weiblein, nicht mehr ab, weil entweder höhere Entwicklungsstufe (da hat sie/er dieses lästige Ärgernis überwunden) oder niederere Entwicklungsstufe (da zellteilt er/sie einfach), also formularmäßig nicht erfaßbar, somit auch nicht pensionsberechtigt.
Aliens können nur auf den Sozialstaat und Ausgleichszulage hoffen so sie Staatsbürger sind.
Die Zweitonnenmenschen hingegen dürfen durchaus auf eine entsprechende Pension hoffen, vorausgesetzt, das Formular hat bei der Gewichtsangabe vier Stellen, anderenfalls siehe Alien.
oder wenn man einträgt, dass man inzwischen 2 tonnen wiegt?
Aliens können nur auf den Sozialstaat und Ausgleichszulage hoffen so sie Staatsbürger sind.
Die Zweitonnenmenschen hingegen dürfen durchaus auf eine entsprechende Pension hoffen, vorausgesetzt, das Formular hat bei der Gewichtsangabe vier Stellen, anderenfalls siehe Alien.